Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung besteht aus der Gesamtschulleiterin und den Schulleitungen.
Sie ist für die Umsetzung der Beschlüsse der Aufsichtsbehörde verantwortlich und in allen Fragen zuständig, die mehrere Schulkreise betreffen. Die Geschäftsleitung konstituiert sich selbst und bildet Ressorts. Die Gesamtschulleiterin nimmt den Vorsitz wahr. Die Ressort-Verantwortlichen übernehmen die ihnen zugeteilten Geschäfte.
Der Gemeinderat ist die kommunale Aufsichtsbehörde und fällt die strategischen Entscheide. Dazu gehören insbesondere der Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit Kanton und Schulleitungen.