Spezielle Förderung

Die Schulen Grenchen haben ab dem Schuljahr 2019/20 die Kleinklassen und Einführungsklassen aufgehoben und alle Schülerinnen und Schüler werden nun gemeinsam unterrichtet.

Dafür stehen allen Klassen vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe ab Sommer 2019 zusätzliche Lektionen zur Verfügung, die von einer Förderlehrperson erteilt werden.

Die Förderlehrperson unterstützt in Absprache mit der Klassenlehrperson und den Eltern einzelne Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf:

• Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung
• Schülerinnen und Schüler mit einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand
• Schülerinnen und Schüler mit einer Verhaltensauffälligkeit
 
Im Weiteren bietet Grenchen folgende Unterstützung für einzelne Schülerinnen und Schüler an:
 
Deutsch als Zweitsprache, DaZ
Zwei-­ und mehrsprachig aufwachsende Schülerinnen und Schüler erhalten nach Bedarf Unterstützung beim Erwerb der Schulsprache Deutsch. Das Angebot erfolgt je nach Alter und Sprachkompetenz.
 
Klasse für Fremdsprachige
Grenchen führt zudem zwei Klassen für Fremdsprachige, wo Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 9. Klasse aufgenommen werden, die über keine Deutschkenntnisse verfügen. Sie werden jeweils vormittags intensiv in Deutsch geschult und am Nachmittag in einer altersentsprechenden Stammklasse integriert. Spätestens nach einem Jahr wechseln sie vollständig in ihre Stammklasse.
 
Frühfremdsprachen für Zugezogene
Schülerinnen und Schüler im Kanton Solothurn lernen ab der dritten Primarklasse Französisch und ab der fünften Primarklasse Englisch. Zuziehende aus einem Kanton mit anderer Reihenfolge des Fremdsprachenunterrichts, oder solche die noch keinen Fremdsprachenunterricht besucht haben, erhalten den Unterricht Frühfremdsprachen für Zugezogene.
 
Die Arbeit der Förderlehrpersonen
Im Schulischen Standortgespräch legt die Förderlehrperson mit den Eltern und der Klassenlehrperson die Förderziele fest. Sie erstellt auf dieser Basis die Förderplanung, welche regelmässig überprüft wird. Spätestens nach zwei Jahren wird die Weiterführung der Unterstützung mit dem Schulpsychologischen Dienst besprochen.
 
Logopädie
Der Logopädie-Unterricht wird im Kindergarten und in der Primarschule erteilt. Das Angebot umfasst: Einzel-­ und Gruppentherapie sowie Fachberatung.
Kinder, welche Frühlogopädie haben, können von den Eltern für die Weiterführung dieses Förderunterrichts im Kindergarten gemeldet werden. Die Logopädin führt auch Reihenuntersuchungen im Kindergarten durch.
Spätestens nach zwei Jahren wird die Fortführung des logopädischen Unterrichts mit dem Schulpsychologischen Dienst überprüft.
 
Spezialangebot Verhalten 3. - 8. Klasse
In diesen Klassen werden Schülerinnen und Schüler mit massiven Verhaltensauffälligkeiten temporär in einem separaten Rahmen gefördert. Das Hauptziel ist die Wiedereingliederung in die bisherige Regelklasse. Die Schulung in diesen Klassen erfolgt aufgrund einer Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst.
 
Für Fragen können Sie sich an die jeweilige Schulleitung wenden:
 
Schulhaus Kastels: Fabienne Flessa, Co-Schulleiterin 076 247 72 91 oder fabienne.flessa@grenchen.ch
Schulhaus Eichholz: Agnes Fuchs 079 138 16 45 oder agnes.fuchs@grenchen.ch
Schulhaus Halden: Markus Hotz 079 542 64 61 oder markus.hotz@grenchen.ch