Schuleintritt
Voraussetzungen
Es ist naturgegeben, dass nicht alle Kinder genau auf den gesetzlich festgelegten Termin hin die Schulreife erreichen. Eltern und Kindergartenlehrperson können zwar vorhandene Anlagen fördern, den eigentlichen Reifeprozess können sie weder beschleunigen noch verzögern.
Für einen erfolgreichen Beginn der Schullaufbahn sollte das Kind körperlich, sozial und geistig für den Übertritt in die Schule reif sein. Wichtig ist, dass in allen drei Bereichen ein minimaler Entwicklungsstand vorhanden ist.
Körperlich schulfähig sein heisst, dass das Kind kräftig genug ist, über einen guten Gesundheitszustand verfügt und es seinen Körper beherrscht (Grobmotorik, Feinmotorik).
Sozial schulfähig sein heisst, dass es Kontakt zu andern Kindern sucht, sich in der Gesellschaft Gleichaltriger wohlfühlt, sich in der Gruppe behaupten und mit Emotionen und Kritik umgehen kann.
Geistig schulfähig sein heisst, über Zielstrebigkeit und Ausdauer beim Spielen zu verfügen, neugierig sein, Gedächtnisleistungen erbringen können und Freude an der Gestaltung der Sprache finden.
Die Kindergartenlehrperson hat während zwei Jahren Zeit, die Kinder zu beobachten und festzustellen, wie sie sich in den oben aufgeführten Bereichen entwickeln. Ein Beobachtungsbogen hilft ihr, ihre Kenntnisse über das einzelne Kind zu verfeinern. Dieser Bogen dient auch als Grundlage für Besprechungen mit Eltern, und sie kann deren Beobachtungen in ihre Erwägungen einbeziehen.
Übertritt in die 1. Klasse
Der Übertritt in die 1. Klasse erfolgt in Rücksprache mit den Eltern. Je nach Unterstützungsbedarf erhält ein Kind eine spezielle Förderung durch eine schulische Heilpädagogin/ einen schulischen Heilpädagogen, damit der Übergang in die 1. Klasse optimal begleitet werden kann.